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Kosten

Die Anwaltskosten sind in der Regel vom Auftraggeber, also unseren Mandanten und Mandantinnen zu tragen. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen von diesem Grundsatz.


Gesetzliche Gebührenregelungen

Die Höhe der Rechtsanwaltskosten regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG). Die Höhe der Gebühren kann je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich sein, da sie sich nach dem Gegenstandswert oder bei Rahmengebühren nach dem Umfang, der Schwierigkeit etc. der jeweiligen Angelegenheit richten.

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Honorarvereinbarung

Von der Gebührenordnung kann durch eine Honorarvereinbarung abgewichen werden. Es kann z.B. ein bestimmter Stundensatz oder ein pauschaler Betrag vereinbart werden.

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Rechtsschutzversicherung

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gerichtskosten und die Anwaltskosten, wenn das entsprechende Risiko versichert ist. Allerdings sind nicht alle Risiken versicherbar oder in jeder Rechtsschutzversicherung enthalten. Es sollte also im Vorfeld geklärt werden, ob das betreffende Risiko bei Ihrer Rechtsschutzversicherung versichert ist.

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Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe

Es gibt die Möglichkeit Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe bei dem jeweiligen Gericht zu beantragen, wenn sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

In den meisten Fällen verlangen wir, wie dies das RVG vorsieht, Kostenvorschüsse. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Der größte Teil der Bürokosten fällt erfahrungsgemäß zu Beginn des Mandats an. Daneben müssen von uns oft Vorschusszahlungen, etwa an das Gericht, erbracht werden.

Die Abrechnung gegenüber den Mandanten erfolgt wie ausgeführt neben den gesetzlichen Formen der Gebührenerhebung entweder über eine Honorarvereinbarung oder über Pauschalverträge.

Grundsätzlich ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die Höhe des Honorars entscheidend, sofern Sie keine individuelle Honorarvereinbarung mit uns getroffen haben.

Ausgangspunkt der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnenden Honorare ist grundsätzlich der Wert der Angelegenheit, in der Sie uns um Rat bitten, der sog. Gegenstands- oder Streitwert, oder bei Rahmengebühren Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit etc.

Weitere Informationen zum RVG finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).

Leider können wir nicht umsonst für Sie arbeiten und dürfen dies gemäß dem RVG auch nicht. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Mandanten gerne nur eine schnelle - kostenlose - Auskunft am Telefon hätten. Auch eine solche Auskunft ist kostenpflichtig, da wir auch am Telefon eine Rechtsberatung erteilen. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor ein Mandat erteilt wurde.

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